Corona: Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Wohnstätten
Die Corona-Verordnung sieht zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner neue Regelungen für den Besuch in den Wohnstätten vor.

1) Anmeldung
Bitte melden Sie Ihren Besuch mindestens 24 Stunden vorher in der Wohnstätte an.
2) Schnelltests
Ein negativer COVID-19-Test ist Voraussetzung für das Betreten der Wohnstätte. Sie können sich durch unser geschultes Fachpersonal vor Ort testen lassen. Der Test ist für Sie kostenlos. Bitte teilen Sie uns mindestens 24 Stunden vor Ihrem Besuch mit, ob Sie diese Option nutzen möchten. Alternativ können Sie einen schriftlichen Nachweis für Ihren Besuch mitbringen. Der Test darf nicht älter als 36 Stunden sein.
3) FFP-Masken
Während Ihres Besuches in der Wohnstätte müssen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen (FFP2 oder sogenannte OP-Masken).
In der Wohnstätte werden Sie von unseren Fachkräften über die Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen informiert. Es ist zudem erforderlich, dass wir Ihre Kontaktdaten erfassen und für drei Wochen speichern. Danach werden wir Ihre Daten wieder löschen.
Das Infektionsrisiko ist durch die Virusvarianten unverändert hoch. Der Schutz und die Gesundheit aller Bewohner und unserer Betreuungskräfte stehen an erster Stelle. Halten Sie daher unbedingt alle Hygiene- und Abstandsregeln bei Ihren Besuchen, beim Spazierengehen und anderen Aktivitäten außerhalb der Wohnstätte konsequent ein.
Wann starten die Impfungen?
Leider können wir noch keine Termine nennen. Wir versuchen, für unsere Bewohnerinnen und Bewohner möglichst schnell Impfungen zu organisieren. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt stimmen wir zurzeit das weitere Vorgehen mit dem Impfzentrum in Hannover ab. Sobald wir konkrete Informationen über den Ablauf haben, werden wir Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen und Betreuungspersonen informieren. Unser Ziel ist es, die Impfungen möglichst gut vorzubereiten, damit alles reibungslos und sicher ablaufen kann.