Wohnstätten: Hinweise für Besucherinnen und Besucher
Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner neue Regelungen für den Wohnbereich vor.
1 - Anmeldung
Bitte melden Sie sich mindestens 24 Stunden vor Ihrem Besuch in der Wohnstätte an.
2- Schnelltests
Ein negativer COVID-19-Test ist Voraussetzung für Ihren Besuch der Wohnstätte. Bitte bringen Sie dafür den schriftlichen Nachweis mit. Der Test darf nicht älter als 36 Stunden sein.
Alternativ können Sie sich auch durch unser geschultes Fachpersonal testen lassen. Der Test ist für Sie kostenlos. Bitte teilen Sie uns mindestens 24 Stunden vor Ihrem Besuch mit, dass Sie bei uns getestet werden möchten.
3 - FFP2-Masken
Während Ihres Besuches in unserer Wohnstätte müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen (FFP2 oder sogenannte OP-Masken)
In der Wohnstätte werden Sie von unseren Fachkräften über die Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen informiert. Es ist zudem erforderlich, dass wir Ihre Kontaktdaten erfassen und für drei Wochen speichern. Danach werden wir Ihre Daten wieder löschen.
Das Infektionsrisiko ist durch die Virusvarianten hoch. Der Schutz und die Gesundheit aller Bewohner und unserer Betreuungskräfte stehen an erster Stelle. Halten Sie daher unbedingt alle Hygiene- und Abstandsregeln bei Ihren Besuchen, beim Spazierengehen und anderen Aktivitäten außerhalb der Wohnstätte konsequent ein.
Voraussetzungen für Besuche bzw. für das Abholen von Bewohnern:
- In der Wohnstätte darf es keinen Verdachts- oder Infektionsfall geben.
- Nur gesunde Besucher dürfen unsere Einrichtungen betreten.
- Begleitpersonen dürfen keinen Atemwegsinfekt oder erhöhte Temperatur haben und/oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben.
- Melden Sie sich vor Ihrem Besuch an und vereinbaren Sie einen Termin. Kommen Sie bitte nicht unangekündigt vorbei.
- Essen und Trinken sind während des Besuchs nicht erlaubt. Bitte bringen Sie kein Essen mit.
Was passiert in einem Infektionsfall?
Sollte sich ein Bewohner mit Corona infizieren, handeln wir unverzüglich nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes. Bis die betroffene Person von einem Krankenhaus aufgenommen werden kann, wird sie in ihrem Zimmer isoliert oder in einen separaten Quarantänebereich versorgt. Diesen Bereich haben wir bereits eingerichtet.