Qualifizierte Schulbegleitung
Die Lebenshilfe Seelze setzt in der Schulbegleitung ausschließlich auf qualifizierte Fachkräfte. Zurzeit betreuen rund 60 Frauen und Männer – zumeist Heilerziehungspfleger/innen und Erzieher/innen – etwa 60 Kinder in Garbsen, Neustadt, Seelze und Wunstorf.
Wer hat Anspruch auf Schulassistenz?
Die Schulbegleitung ist im Sozialgesetzbuch als eine Form der sogenannten Eingliederungshilfe gesetzlich geregelt. Anspruch haben Kinder mit dem schulischen Förderbedarf “Geistige Entwicklung” sowie Kinder mit einer körperlichen Behinderung, bei denen der Förderbedarf festgestellt wurde. Der Antrag kann beim Sozialamt gestellt werden. Auch Kinder, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind, können Schulassistenz in Anspruch nehmen. Zuständig ist dann das Jugendamt. Dadurch werden insbesondere Kinder mit einer Autismus-Spektrumsstörung unterstützt.
Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung?
Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter der Lebenshilfe Seelze unterstützen die Kinder im Unterricht und helfen dabei, den Alltag in der Schule zu bewältigen. Dazu gehört unter anderem, den Arbeitsplatz einzurichten oder Unterrichtsmaterialien aufzubereiten. Darüber hinaus begleiten sie die Kinder in den Pausen, bei Toilettengängen, beim Händewaschen oder beim Aus- und Anziehen und versuchen, die Integration in die Klassengemeinschaft zu fördern. Außerdem begleiten sie die Kinder bei Schulveranstaltungen und Ausflügen.
Inklusion an Schulen
Kinder mit Beeinträchtigung sollen, sofern möglich, am Unterricht in Regelschulen teilnehmen können. Das ist das Prinzip der Inklusion. Wichtige Voraussetzungen: Individuelle Hilfestellungen und professionelle Begleitung. Die Lebenshilfe Seelze bietet seit 2011 qualifizierte Schulbegleitung an.
Welche Arten der Schulbegleitung gibt es?
Schulbegleitung ist in den meisten Fällen eine 1:1-Betreuung. An einigen Schulen werden aber auch Kleingruppen mit bis zu vier Kindern von einer Fachkraft betreut. Welches Modell das geeignete ist, hängt vom Förderbedarf ab. Viele der von uns betreuten Kinder haben die heilpädagogische Frühförderung und die Kindertagesstätte der Lebenshilfe Seelze in Wunstorf besucht.
Qualifizierte Schulbegleitung: Beitrag zur Inklusion an Schulen
Im Sinne einer bestmöglichen Unterstützung und Förderung des Kindes arbeiten die Lehrkräfte der Regel- und Förderschulen mit unseren Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern als Team zusammen. Mit einer qualifizierten Begleitung wie wir sie durch unser Fachpersonal bieten, leistet die Lebenshilfe Seelze einen Beitrag zur Inklusion an Schulen.
Aufgaben der Schulbegleitung
- Einzelförderung
- Förderung von Sozialkontakten
- Persönlichkeitsentwicklung
- Begleitung bei Ausflügen etc.
- Organisation des Arbeitsplatzes und Unterrichtsvorbereitung
- Aufbereitung von Materialien
Unser Einzugsgebiet
- Garbsen
- Neustadt
- Seelze
- Wunstorf
