Qualifizierte Schulbegleitung

Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen sollten selbstbestimmt lernen und am Unterricht teilhaben können – das ist das Prinzip der Inklusion. Wichtige Voraussetzungen sind individuelle Förderung und professionelle Begleitung. Um das zu gewährleisten, setzen wir auf qualifizierte Fachkräfte.

Wer hat Anspruch auf Schulassistenz?
Die Schulbegleitung ist im Sozialgesetzbuch als eine Form der sogenannten Eingliederungshilfe gesetzlich geregelt. Anspruch haben Kinder mit dem schulischen Förderbedarf “Geistige Entwicklung” sowie Kinder mit einer körperlichen Behinderung, bei denen der Förderbedarf festgestellt wurde. Der Antrag kann beim Sozialamt gestellt werden. Auch Kinder, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind, können Schulassistenz in Anspruch nehmen. Zuständig ist dann das Jugendamt. Dadurch werden insbesondere Kinder mit einer Autismus-Spektrumsstörung unterstützt.

Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung?
Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter der Lebenshilfe Seelze unterstützen die Kinder im Unterricht und helfen dabei, den Alltag in der Schule zu bewältigen. Dazu gehört unter anderem, den Arbeitsplatz einzurichten oder Unterrichtsmaterialien aufzubereiten. Darüber hinaus begleiten sie die Kinder in den Pausen, bei Toilettengängen, beim Händewaschen oder beim Aus- und Anziehen und versuchen, die Integration in die Klassengemeinschaft zu fördern. Außerdem begleiten sie die Kinder bei Schulveranstaltungen und Ausflügen.

Welche Arten der Schulbegleitung gibt es?
Schulbegleitung ist in den meisten Fällen eine 1:1-Betreuung. An einigen Schulen werden aber auch Kleingruppen mit bis zu vier Kindern von einer Fachkraft betreut. Welches Modell das geeignete ist, hängt vom Förderbedarf ab. Viele der von uns betreuten Kinder haben die heilpädagogische Frühförderung und die Kindertagesstätte der Lebenshilfe Seelze in Wunstorf besucht.

Qualifizierte Schulbegleitung: Beitrag zur Inklusion an Schulen
Im Sinne einer bestmöglichen Unterstützung und Förderung des Kindes arbeiten die Lehrkräfte der Regel- und Förderschulen mit unseren Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern als Team zusammen. Mit einer qualifizierten Begleitung wie wir sie durch unser Fachpersonal bieten, leistet die Lebenshilfe Seelze einen Beitrag zur Inklusion an Schulen.

An 16 Schulen in Wunstorf, Garbsen, Neustadt und Seelze sind sie im Einsatz, die rund 50 Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter der Lebenshilfe Seelze. Die Fachkräfte – zumeist staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/-innen sowie Erzieher/innen – unterstützen Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im Unterricht, fördern Sozialkompetenzen, die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Integration in die Klassengemeinschaft. Auch bei lebenspraktischen Aufgaben, wie etwa der Orientierung in der Schule, dem An- und Ausziehen, Essen und Trinken oder den Toilettengängen stehen sie zur Seite. Darüber hinaus begleiten sie das Kind in den Pausen und bei Ausflügen.

Aufgaben der Schulbegleitung

  • Einzelförderung
  • Förderung von Sozialkontakten
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Begleitung bei Ausflügen etc.
  • Organisation des Arbeitsplatzes und Unterrichtsvorbereitung
  • Aufbereitung von Materialien
Qualifizierte Schulbegleitung (pdf, 3,49 MB)

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Kontakt

Franziska KleemannTeamleitung Schulbegleitung schulbegleitung@lebenshilfe-seelze.de 05031 9604 278
Adresse
An der Johanneskirche 4
31515 Wunstorf

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